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Begegnungsmaßnahmen

Um das Kennenlernen von jungen Menschen mit und ohne Behinderung zu ermöglichen und das Miteinander zu unterstützen, stellt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport jährlich Fördermittel zur Verfügung.
Gefördert werden Begegnungen und gemeinsame Aktivitäten zwischen allgemeinen Schulen und den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) oder allgemeinen Kindergärten und Schulkindergärten.
Regelmäßige Begegnungen und persönliche Kontakte stehen dabei im Vordergrund.

Mit der Schulgesetzänderung zum 1. August 2015 ist das gegenseitige Kennenlernen, Erleben und Lernen voneinander durch die Bestrebungen der inklusiven Bildungsangebote für viele Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung im schulischen Kontext bereits ermöglicht worden. Jedoch bleiben weiterhin Kinder und Jugendliche aus Schulkindergärten, SBBZs und allgemeinbildenden Schulen ohne diese Erfahrungswerte. Um gemeinsame Projekte, AGs, Ausflüge oder auch Schullandheimaufenthalte zu unterstützen, können diese Aktivitäten als „Begegnungsmaßnahmen“ finanziell bezuschusst werden.
Die Begegnungsmaßnahmen beabsichtigen, dass Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung gemeinsam neue Erfahrungen machen und voneinander und miteinander lernen dürfen, so dass Berührungsängste mit „dem Fremden" abgebaut und Vorurteile erst gar nicht aufgebaut werden. Gemeinsame Erlebnisse bewirken die Anbahnung und Förderung von sozialen Fähigkeiten, das Entdecken eigener und fremder Stärken und Strategien und wirken sich positiv auf die Persönlichkeitsentwicklung aller Kinder und Jugendlicher aus.

Steht der Begegnungscharakter im Vordergrund, sind der Kreativität in Ausgestaltung und Durchführung kaum Grenzen gesetzt.
Wünschenswert ist, dass sich möglichst viele Schulen und Kindergärten ermutigen lassen, den ihnen anvertrauten jungen Menschen vielfältige Chancen und Gelegenheiten der Begeg-nung zu ermöglichen.

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