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16.05.2018

Datenschutz an Schulen

Der Schule als datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle hat die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) eine ganze Reihe von Pflichten auferlegt. Die Schule ist dafür verantwortlich, dass die von ihr oder einem für sie tätigen Auftragsverarbeiter durchgeführte Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig erfolgt und die erforderlichen Datenschutzmaßnahmen getroffen werden.
Die datenschutzrechtliche Verantwortung im operativen Sinne hat weiterhin die Schulleitung. Bei der Umsetzung der EU-DSGVO wird die Schulleitung durch eine Datenschutzbeauftragte/einen Datenschutzbeauftragten (DSB) unterstützt. Jede öffentliche Schule muss daher unter Beteiligung des Personalrats eine Datenschutzbeauftragte/einen Datenschutzbeauftragten benennen, der entweder freiwillig aus dem eigenen Kollegium benannt wird oder indem der beim Staatlichen Schulamt Göppingen benannte Datenschutzbeauftragte für die Schule benannt wird.
Unter dem folgenden Link erhalten Sie einen Überblick über: Rechtliche Hinweise, Merkblätter, Formulare, Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) usw. IT.KULTUS-BW / Datenschutz an Schulen

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